• GUANGZHOU BELPARTS ENGINEERING MACHINERY LIMITED
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Belparts Bagger Hauptpumpe R160LC-7 R180LC-7 Hydraulikpumpe 31N5-10010 31N5-10011 31N5-10030 Für Hyundai

Herkunftsort Hergestellt in China
Markenname Belparts
Modellnummer R160LC-7 R180LC-7
Min Bestellmenge 1 PCS
Preis Negotiated price
Verpackung Informationen Holzgehäuse
Lieferzeit 1~7 Tage
Zahlungsbedingungen T/T, Alibaba Handelssicherung, PayPal
Versorgungsmaterial-Fähigkeit 1000 Stück

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Produktdetails
Modell R160LC-7 R180LC-7 Teilnummer 31N5-10010 31N5-10011
Gewährleistung 1 Jahr Textur Stahl
Teilname Hydraulische Pumpe
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31N5-10010 Bagger-Hauptpumpe

,

31N5-10030 Hauptpumpe für Bagger

,

R160LC-7 Bohrmaschinen-Hauptpumpe

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Produkt-Beschreibung

Belparts Bagger Hauptpumpe R160LC-7 R180LC-7 Hydraulikpumpe 31N5-10010 31N5-10011 31N5-10030 für Hyundai


Anwendungsgebiet:Krawlerbagger
Teilbezeichnung:Hydraulische Hauptpumpe
Modell:R160LC-3 R160LC-9 R180LC-9
Teilnummer: 31N5-10010 31N5-10011 31N5-10030
Garantie: 3-12 Monate
Zahlungsfrist:T/T, Handelssicherung, Paypal usw.
Marke:Hitachi oder nach Bedarf

Anwendung Schrägmaschinen
Teilname Hydraulische Hauptpumpe
Modell R160LC-3 R160LC-9
Teilnummer 31N5-10010 31N5-10011
Gewährleistung 3 bis 12 Monate
Zahlungsfrist T/T, Handelssicherung, Paypal usw.
Marke Hitachi oder nach Bedarf

# Teil Nr. Teilname Wie viel? Preisnachfrage
* 31N5-10010 Hauptpumpe 1
* 31N5-10011 Hauptpumpe 1
*-1 @ Brennstoffspritze und Düse 1
111 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführte Einheit für die Bereitstellung von Fahrzeugen 1
113 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. SHAFT ((R) - DRIVE 1
114 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Koppelungsspalte 1
123 Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen erfassen: Einheit für die Berechnung der Leistung der Fahrzeuge 2
124 Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen erfassen: Ausrüstung 2
127 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. SPACER-Lager 4
S141 Die Ausnahme gilt für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse. BLOCK-Zylinder 2
S151 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Piston 18
S152 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen. Schuh 18
153 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Platten-SET 2
156 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. BUSCHING-Sphärisch 2
157 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. FERN-Zylinder 18
211 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Schuhplatten 2
S212 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. Plate-Swash 2
S214 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. BUSHING-TILTING (Büschenschwenken) 2
251 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Unterstützung 2
261 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. COVER-FR 1
271 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. Hülle-Pumpe 2
312 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. BLOCK-VALV 1
S313 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. 1
S314 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. 1
401 Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen Schraube 8
406 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Schraube 4
466 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführte Klemmen 2
467 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Klemmen 4
490 XJBN-00032 Klemmen 15
S531 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Ausrüstung 2
532 Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: PISTON-SERVO 2
534 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. (STOPPER) (L) 2
535 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. - Das ist nicht wahr. 2
S548 Die Ausgabe der Zulassung ist für die Zulassung der Zulassung auszuweisen. PIN-FEED-Rückgabe 2
K702 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. O-RING 2
K710 Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen erfassen: O-RING 2
K717 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführte O-RING 2
K719 Die Ausgabe der Zulassung wird von der Kommission abgelehnt. O-RING 2
K724 Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: O-RING 18
K725 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt. O-RING 2
K728 XJBN-00097 O-RING 4
K732 Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. O-RING 2
K774 XJBN-00098 SEAL-ÖL 1
K789 Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. RING-BACK UP 2
K792 Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: RING-BACK UP 2
808 Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, NUT-HEX 4
824 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. RING-SNAP 2
885 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. PIN-VALVE-Platte 2
886 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Ausrüstung 4
901 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht in die Liste der Erzeugnisse aufgenommen werden. BOLT-EYE 2
953 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. Schraubensatz 2
954 Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Schraubensatz 2
981 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. NAME PLATE (Nameplate) 1
983 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. PIN-Nummer 2
*-2 @ Brennstoffspritze und Düse
Siehe 4020, hinten.
1
*-2 @ Brennstoffspritze und Düse
Siehe 4020, VOR
1
*-3 @ Brennstoffspritze und Düse
See 4030
1
S Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: Pistonunterstützung
Siehe ILLUST
1
S Der Ausdruck "Selbstständige" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu finden. Zylinderunterlage ASSY-RH
Siehe ILLUST
1
S Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen. Zylinder-Sub ASSY-LH
Siehe ILLUST
1
S Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen ermitteln: SWASH PLATE SUB ASSY
Siehe ILLUST
1
S Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Einheit für die Berechnung der Zulassung
Siehe ILLUST
1
K Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. SEAL KIT-PUMP-Einheit
Siehe ILLUST
1


Modell

Nennwert
Verlagerung
(ml/r)

Druck (MPa)
Geschwindigkeit ((r/min)
Volumetrische
Effizienz
(≥%)
Eine Ausgang d
Gewicht
(in kg)

Bewertet

Maximal

0 Ptimum
Geschwindigkeit

Optimum
Geschwindigkeit
d D
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 20 20 25 1500 bis 2500 800 bis 3000 92 48 35 M22x1.5 134 5.1
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen zu ergreifen. 25 139 5.3
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. 32 93 5.6
Die Ausgabe der Zulassung wird von der Zulassungsbehörde des Mitgliedstaats erfolgen. 40 51 44 M27 × 2 144 5.9
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 50 151 6.3
Die Ausgabe der Zulassung wird von der Zulassungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Zulassung stattfindet, übermittelt. 63 160 6.8


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