Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 aufgeführten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 aufgeführten Fahrzeug ist.
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Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 aufgeführten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 aufgeführten Fahrzeug ist.